Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Allgemein

 

Mit dem Abschluss eines Vertrages mit Pascal Xander – Webprogrammierung & IT-Solutions (nachfolgend Auftragnehmer genannt) erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers verbindlich an.

 

§ 2 Geltungsbereich

 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber und die hierüber geschlossenen Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

 

  1. Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Einer Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird bereits jetzt widersprochen.

 

§ 3 Inhalt des Vertrages

 

  1. Vertragsanpassungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

  1. Etwaige Termine und Zielvorgaben des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nicht bindend, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies schriftlich im Vertrag ausdrücklich als festes Ziel zugesichert.

 

§ 4 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Abrechnung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber oder bei der Vereinbarung von dauerhafter Betreuung monatlich im Voraus.

 

  1. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Auftragnehmers vor.

 

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle vom Auftraggeber bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Auftraggeber die vertragsgemäßen Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

  1. Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt.

 

 

 

§ 5 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung

 

 

  1. Der Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung für unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Auftragserfüllung anhand eines vom Auftragnehmer bereitgestellten Formulars mit.

 

  1. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Berechnung der durch den Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen.

 

§ 6 Zahlungsverzug, Inkasso

 

  1. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Auftraggebers abhängig zu machen. Diese Einstellung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlungsverpflichtung.

 

  1. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.

 

  1. Der Auftragnehmer ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.

 

§ 7 Gewährleistung

 

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht für die Verletzung des Lebens, Leib oder Gesundheit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

 

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Software, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Auftraggeber.

 

  1. Der Auftraggeber versichert, dass alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien (Bilder, Texte, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Hinblick auf

die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte der

Auftragnehmer aufgrund solcher vom Auftraggeber stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei. Auftraggeber und Auftragnehmer werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

 

§ 8 Referenznennung

 

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Auftraggeber ist zur Nennung nicht verpflichtet.

 

§ 9 Änderung der AGB 

 

Dem Auftragnehmer bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB zu ändern. Der Auftragnehmer kündigt solche Änderungen während des Vertragsverhältnisses schriftlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich widerspricht.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.